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Sachverständigenstelle in der Wasserwirtschaft

Zusätzlich zur GLP wurde im Jahr 2002 ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 17025 als Basis für die Notifizierung nach Fachmodul Wasser eingeführt. 

Seit Februar 2003 ist die Hydrotox GmbH als Sachverständigenstelle in der Wasserwirtschaft für den Teilbereich 9 (Biologische Verfahren/Biotests) in Baden-Württemberg gemäß der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr vom 2. Mai 2001, zuletzt geändert am 3.12.2013, notifiziert. Nach dem LAWA-AQS-Merkblatt A-1 "Hinweise für die Notifizierung von Untersuchungsstellen" gelten Notifizierungen nach dem Fachmodul Wasser künftig bundesweit.

Den Bescheid zur Notifizierung nach Fachmodul Wasser finden Sie hier.Die letzten Wiederholaudits durch die LUBW fanden am 29.4 2021 und am 25.5.22 statt. Hierbei wurden keine Abweichungen gefunden. Die Anerkennung gilt daher uneingeschränkt weiter.

Werden Unteraufträge an andere Prüfeinrichtungen weitergegeben, erfolgt dies nur an kompetente Unterauftragnehmer, die ihrerseits die Einhaltung der ISO 17025 oder ihrer Vorläufernormen und/oder der Grundsätze der GLP dokumentieren können. Andernfalls ist die Qualität des Labors durch Hydrotox zu überprüfen, z.B. indem eine von Hydrotox zur Verfügung gestellte Kontrollsubstanz mit getestet wird. Unteraufträge im wasserrechtlich geregelten Bereich erfolgen nur an anerkannte Labore (Sachverständigenstellen).