Durch die Einführung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) wurde ein einheitliches Qualitätssicherungssystem festgelegt, das für nicht-klinische Sicherheitsprüfungen von Arzneimitteln, Tierarzneimitteln, Pestiziden, kosmetischen Mitteln, Lebensmittel- und Futtermittelzusatzstoffen und Industriechemikalien angewendet wird.
Zusätzlich zur GLP wurde im Jahr 2002 ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 17025 als Basis für die Notifizierung nach Fachmodul Wasser eingeführt.