Pflanzenschutzmittel

Die Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen erfolgt in Europa nach einheitlichen Grundsätzen auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Der Status der Wirkstoffe bzw. die Liste der genehmigten Wirkstoffe kann auf der Datenbank „EU Pesticides database“ recherchiert werden.  Im Jahr 2009 wurde das Europäische Gesetzeswerk für die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln grundlegend geändert. Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission. In Deutschland erfolgt die Umsetzung in nationales Recht durch das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen  (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) vom 6. Februar 2012.

Die Richtlinie Leitet Herunterladen der Datei ein2009/128/EG für eine nachhaltige Verwendung von Pestiziden hat zum Ziel, die mit der Anwendung von Pestiziden verbundenen Risiken zu verringern, indem die Qualität und Wirksamkeit der Anwendungsgeräte verbessert wird, eine bessere Aus- und Weiterbildung der Anwender sichergestellt wird und indem Methoden zur Integrierten Schädlingsbekämpfung entwickelt werden.

In Deutschland koordiniert das Öffnet externen Link in neuem FensterBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Antragstellung für die Notifizierung eines neuen Wirkstoffes. Das BVL bewertet das Dossier und fasst die Ergebnisse in einem Bewertungsbericht (Draft Assessment Report, DAR) für die Europäische Kommission zusammen. Anschließend entscheiden die Mitgliedstaaten und die Öffnet externen Link in neuem FensterEuropäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über Anerkennung oder Ablehnung des des Wirkstoffs.

In den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 und der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 werden die Datenanforderungen für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel beschrieben.

Die EFSA veröffentlicht zahlreiche Hintergrunddokumente und Leitfäden zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln.

Daneben werden zahlreiche Leitlinien zum Zulassungsverfahren von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln von der Europäischen Kommission bereitgestellt.

Die Hydrotox GmbH bietet Untersuchungen zur biologischen Abbaubarkeit und zur akuten und chronischen aquatischen Ökotoxizität (u.a. mit Fischen, Daphnien, Algen, Makrophyten) an. Prüfungen mit Sediment- und Bodenorganismen werden von Kooperationspartnern angeboten.