Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vom 15. September 2021 regelt den Verkehr mit kosmetischen Mitteln. Kosmetische Mittel sind "Stoffe oder Gemische aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen."
Die Kosmetika selbst sind nicht zulassungspflichtig, wohl aber bestimmte Inhalts- und Zusatzstoffe wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder UV- Filter. Die Bewertung erfolgt auf nationaler Ebene über das Bundesinstitut für Risikobewertung (Kosmetik-Kommission des BfR, www.bfr.bund.de/) und auf europäischer Ebene über das„Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS)".
In der ständig aktualisierten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, die u.a. durch die Kosmetik-Verordnung in nationales Recht umgesetzt wird, sind die verbotenen, in ihrer Konzentration beschränkten und die vorläufig zugelassenen Inhaltsstoffe gelistet. Die KosmetikV regelt auch die Verpflichtung der Hersteller, bestimmte Informationen für die amtliche Kontrolle bereitzuhalten, wie z.B. ein allgemeines toxikologisches Profil der Bestandteile, deren chemischen Aufbau und den Grad der Exposition bei der Anwendung der Mittel.
Das SCCS (ehemalige SCCNFP und SCC) veröffentlicht so genannte "Notes of Guidance für die Testung von Inhaltsstoffen von Kosmetika und nachfolgende Sicherheitsprüfung" (12. Revision von Mai 2023).
Neben chemisch-physikalischen Daten werden verschiedene toxikologische Studien und Mutagenitätstests gefordert. Die Toxizitätssprüfungen sind unter den Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) durchzuführen. Von besonderer Bedeutung ist, dass soweit wie möglich auf Tierversuche verzichtet werden muss, wenn anerkannte alternative Verfahren zur Verfügung stehen. Diese werden derzeit sukzessive weiterentwickelt, wobei das "European Union Reference Laboratory for Alternatives to Animal Testing" (EURL ECVAM) eine praktische und koordinierende Rolle übernommen hat.
Vom SCCP wurde ein Memorandum zum aktuellen Stand alternativer Testmethoden in der Sicherheitsprüfung von Kosmetika (download pdf) veröffentlicht (Juni 2009).
Hydrotox bietet eine Reihe von in-vitro Tests zur toxikologischen Bewertung der Inhaltsstoffe von Kosmetika an. Dies betrifft insbesondere den Rückmutationstest mit Salmonella typhimurium (Ames-Test) sowie den Genmutationstest an Säugetierzellen (Mouse-Lymphoma Test).