Detergenzien

Am 8. Oktober 2005 trat die Leitet Herunterladen der Datei einEG Verordnung Nr. 648/2004 (konsolidierte Fassung) über Detergenzien in Kraft, mit der neue Anforderungen an die Vermarktung von Detergenzien im europäischen Binnenmarkt hinsichtlich biologischer Abbaubarkeit und Kennzeichnung definiert wurden.

Die Hydrotox GmbH hat in den vergangenen Jahren für Kunden der chemischen Industrie weit über 200 Tenside/Detergenzien untersucht und hierbei umfangreiche Erfahrung und Routine sammeln können. Die Prüfkapazität, insbesondere der beiden Standardmethoden (CO2-Entwicklungstests und des CO2-Headspace-Test), wurde entsprechend angepasst. Auftraggeber sind namhafte Hersteller aus ganz Europa (u.a. Deutschland, England, Griechenland, Italien, Niederlande, Spanien).

Umsetzung

Ein zentrales Kriterium betrifft Anforderungen an die aerobe biologische Endabbaubarkeit von Tensiden. Während Tenside bisher den primären Abbau ihrer grenzflächenaktiven Eigenschaften gemäß der Tensidverordnung (von 1977, 1986) nachweisen mussten, müssen sie nun die Kriterien für vollständige aerobe Bioabbaubarkeit nach Anhang III der Verordnung Nr. 648/2004 einhalten, um ohne weitere Beschränkungen verwendet werden zu können.

Zu Bestimmung der vollständigen Bioabbaubarkeit sind verschiedene Methoden, die im Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG bzw. der OECD 301 Testreihe beschrieben sind, geeignet. Dies betrifft insbesondere den „CO2-Entwicklungstest“ (=Modifizierter Sturm-Test), den „Geschlossenen Flaschentest“ oder den „Manometrischer Respirationstest“. Als Referenzmethode für die Untersuchung von Tensiden wurde der CO2-Headspace-Test nach EN ISO 14593 (1999) bzw. OECD 310 (2006) festgelegt.

Tenside in Detergenzien gelten dann als vollständig biologisch abbaubar, wenn die biologische Abbaubarkeit (Mineralisierung) innerhalb von achtundzwanzig Tagen mindestens 60 % beträgt. Hierbei findet das Kriterium des „10-Tage-Fensters“ für „leichte biologische Abbaubarkeit“ keine Anwendung.

Für diejenigen Tenside, deren Abbaugrad unterhalb des geforderten Wertes liegt, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis ihrer primären Bioabbaubarkeit nach Anhang II der Verordnung (Forderung mindestens 80%). Die angewandte Referenzmethode ist (wie zuvor) der Bestätigungstest („Confirmatory Test“) mit Laborkläranlagen. Auf Basis einer Risikobeurteilung der stabilen Metaboliten kann dann der Einsatz dieser Tenside in bestimmten industriellen oder institutionellen Bereichen zugelassen werden (Anhang IV der Verordnung Nr. 648/2004). Zum genauen Prozedere der Risikobeurteilung wurde von der EU ein Leitet Herunterladen der Datei ein„Tiered Approach Guidance Document“ verfasst  (Commission Recommendation C/2005/5677 of 23. December 2005).

Zukünftige Entwicklung

Zur Umsetzung der EU Detergenzienverordnung in nationales Recht wurde das deutsche Wasch- und Reinigungsmittelgesetz im Jahr 2007 in zentralen Punkten angepasst. Aktuelle Informationen zur weiteren Ausgestaltung der Detergenzien-Verordnung auf europäischer Ebene finden sich auf der Web-Seite der Öffnet externen Link in neuem Fenster European Commission. Inwieweit auch Kriterien zur anaeroben Abbaubarkeit künftig in der Verordnung berücksichtigt werden sollen, wird derzeit diskutiert.Seit 2021 laufen Aktivitäten der Europäischen Kommission, die Detergenzienverordnung zu überarbeiten, indem sie an andere chemikalienrechtliche Vorschriften (REACH, CLP) und den technischen Fortschritt angepasst wird.

Die Hydrotox GmbH bietet den Herstellern von Tensiden/Detergenzien ein umfangreiches Leistungspaket an, das von der Bestimmung der vollständigen aeroben Abbaubarkeit über die anaerobe Abbaubarkeit bis hin zu den für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung benötigten Prüfungen reicht.