Akuter Daphnien-Toxizitätstest

OECD 202, Verordnung (EG) Nr. 440/2008 C.2, DIN EN ISO 6341, DIN 38412-L30

A) Einzelsubstanztestung

Prinzip

Daphnien sind Kleinkrebse, die zum Zooplankton gerechnet werden und als Filtrierer eine wichtige Rolle im aquatischen Ökosystem stehender Gewässer einnehmen. Ziel des Testverfahrens ist es, die Beeinträchtigung der Schwimmfähigkeit des Blattfußkrebses Daphnia magna durch Prüfsubstanzen oder Abwasser zu bestimmen.

Kurzbeschreibung

Die Daphnien werden mit der im definierten Medium gelösten Prüfsubstanz über den Versuchszeitraum exponiert. Nach 24 bzw. 48 h wird die Schwimmfähigkeit der Daphnien überprüft. Aus der Dosis-Wirkungsbeziehung wird mit Hilfe einer statistischen Software die 50%-Effektkonzentration auf die Mobilität der Daphnien (EC50) bestimmt.

Testsubstanzeigenschaften

Je nach Substanzeigenschaft wird das Testverfahren angepasst: statisches Verfahren mit einmaliger Zugabe der Prüfsubstanz für wasserlösliche Testsubstanzen bzw. semistatisches Verfahren mit Erneuerung der Testlösung nach 24 h für instabile oder adsorbierende Testsubstanzen.

B) Abwasseruntersuchung

Im Abwasserbereich wird der Daphnien-Toxizitätstest in einer vereinfachten Screeningversion mit zwei Parallelansätzen mit je 5 Daphnien pro Konzentration durchgeführt. Die Versuchsdauer beträgt 24 h. Als Ergebnis wird die kleinste Verdünnungsstufe G angegeben, bei der mindestens 90% der Daphnien ihre Schwimmfähigkeit erhalten (=GD-Wert). Hierbei entspricht G dem Verdünnungsfaktor bzw. dem Kehrwert des Volumenanteils an Abwasser im Testansatz (Nr. 402 AbwV und DIN 38412-L30).