CO2-Headspace Test

OECD 310, Verordnung (EG) Nr. 440/2008, C.29 und DIN EN ISO 14593

Prinzip

Erfassung der biologischen Abbaubarkeit über die CO2-Entwicklung in geschlossenen Flaschen.

Kurzbeschreibung

Der Prüfgegenstand wird als einzige Kohlenstoffquelle in einem mineralischen Medium mit Belebtschlamm (4 mg/L) einer kommunalen Kläranlage über 28 Tage inkubiert. Der für den Abbau benötigte Sauerstoff wird aus dem Headspace-Volumen zur Verfügung gestellt. Der Abbau wird über die Bestimmung des "total inorganic carbon" (TIC) in der Wasserphase nach Bindung des CO2 als Carbonat durch Zugabe von Natronlauge ermittelt. Bei wasserlöslichen Prüfgegenständen kann parallel hierzu die DOC-Elimination bestimmt werden. Der biologische Abbau errechnet sich aus dem Verhältnis der IC-Entwicklung beim Abbau der Testsubstanz (korrigiert um den Blindwert des Inokulums) zur theoretischen IC-Produktion (ThIC).

Kriterium

Ein Abbaugrad von > 60% ThIC innerhalb von 28 Tagen und innerhalb von 10 Tagen nachdem ein Abbau von 10% bestimmt wurde, gilt als Kriterium für die Einstufung einer Prüfsubstanz als "biologisch leicht abbaubar". Das Kriterium für inhärente Abbaubarkeit lautet 60% ThIC innerhalb von 28 Tagen.

Substanzeigenschaften

Der CO2 Headspace-Test ist für die Untersuchung wasserlöslicher und unlöslicher Prüfgegenstände sowie auch für flüchtige Substanzen geeignet.