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Abgeschlossene Forschungsprojekte

Bauprodukte

Arzneimittel, Nanomaterialien, Umweltschadstoffe

01.01.2007

Studie zu den Auswirkungen der Durchführung Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, Laufzeit 09/2006 - 09/2007

Auftraggeber:

Öffnet externen Link in neuem FensterEuropäische Kommission, DG Environment

Durchführung:

Hydrotox GmbH, Stefan Gartiser (Projektleitung)

Ökopol GmbH, Hamburg, Antonia Reihlen

Risk & Policy Analysts Ltd., Loddon, UK, Jan Vernon

Projektlaufzeit:

September 2006 - September 2007

Zusammenfassung:

Die EU Biozid-Produkte-Richtlinie (98/8/EG) (BPR) sieht vor, dass die EU Kommission sieben Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2000 einen Bericht zum Vollzug der Richtlinie und dem Funktionieren der so genannten „vereinfachten Verfahren“ sowie mögliche Änderungen und Verbesserungen der Richtlinie entwerfen soll. Ziel der Studie war eine Analyse der Auswirkungen der BPR aus Sicht der wichtigsten Interessengruppen. Die Analyse umfasste die aus dem Wegfall von Wirkstoffen aus dem Überprüfungsprogramm resultierenden positiven und negativen Auswirkungen auf den Markt sowie die möglichen Konsequenzen hinsichtlich der Kontrolle von Schadorganismen und des Schutzniveaus. Zusätzlich wurde das Funktionieren der vereinfachten Verfahren (Rahmenformulierungen, Biozid-Produkte mit niedrigem Risikopotential und „bestimmte Wirkstoffe“) untersucht und die von diversen Interessengruppen vorgeschlagenen Änderungen zur Richtlinie mit berücksichtigt. Als Haupt-Informationsquelle wurde eine Umfrage bei den beteiligten Kreisen mittels angepasster Fragebögen durchgeführt. Ungefähr 280 Interessenvertreter von den zuständigen Behörden, der Industrie, Anwendern von Biozid-Produkten und Nicht-Regierungsorganisationen reichten Antworten zu den Fragebögen ein und/oder nahmen an Fallstudien teil. Als weitere Informationsquellen wurden statistische Daten der EU, nationale Biozid-Produkte-Register und EU CIRCA-Dokumente ausgewertet und Literatur- und Internetrecherchen durchgeführt. In vier Fallstudien wurden ausgewählte Fragestellungen vertieft bearbeitet, darunter die Gründe für den Wegfall von Wirkstoffen und die daraus folgenden Auswirkungen, die Schwierigkeiten bei der Harmonisierung der Arbeit der zuständigen Behörden und Meinungen/Verbesserungsvorschläge zu den vereinfachten Verfahren. Mögliche Änderungen zur Richtlinie oder Verbesserungsvorschläge wurden identifiziert, darunter die Verringerung der Datenanforderungen, Rahmenformulierungen, Änderungen in der Zulassung von Biozid-Produkten und deren gegenseitige Anerkennung. Die Studie zeigt die Notwendigkeit von - und mögliche Optionen für - Änderungen zur BPR auf, um die beobachteten unerwünschten Auswirkungen der Richtlinie abzumildern. Insbesondere den Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl nicht verteidigter Wirkstoffe, durch Modifikation der Datenanforderungen und Erleichterung der Produktzulassung, kommt eine Schlüsselstellung zu. Weiterhin wird eine verbesserte Harmonisierung des Verfahrens und der Interpretation der Datenanforderungen als notwendig erachtet, um unfaire Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden und das Ziel eines harmonisierten Marktes zu erreichen.

Weitere Informationen:

Der Abschlussbericht der Studie wurde auf der Website der Kommission veröffentlicht und kann Öffnet externen Link in neuem Fensterhier herunter geladen werden.

Ansprechpartner:

Dr. Stefan Gartiser
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailGartiser(at)hydrotox.de
Tel: +49-(0)761-45512-24

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Biozide

01.01.2007

Studie zu den Auswirkungen der Durchführung Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, Laufzeit 09/2006 - 09/2007

Auftraggeber:

Öffnet externen Link in neuem FensterEuropäische Kommission, DG Environment

Durchführung:

Hydrotox GmbH, Stefan Gartiser (Projektleitung)

Ökopol GmbH, Hamburg, Antonia Reihlen

Risk & Policy Analysts Ltd., Loddon, UK, Jan Vernon

Projektlaufzeit:

September 2006 - September 2007

Zusammenfassung:

Die EU Biozid-Produkte-Richtlinie (98/8/EG) (BPR) sieht vor, dass die EU Kommission sieben Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2000 einen Bericht zum Vollzug der Richtlinie und dem Funktionieren der so genannten „vereinfachten Verfahren“ sowie mögliche Änderungen und Verbesserungen der Richtlinie entwerfen soll. Ziel der Studie war eine Analyse der Auswirkungen der BPR aus Sicht der wichtigsten Interessengruppen. Die Analyse umfasste die aus dem Wegfall von Wirkstoffen aus dem Überprüfungsprogramm resultierenden positiven und negativen Auswirkungen auf den Markt sowie die möglichen Konsequenzen hinsichtlich der Kontrolle von Schadorganismen und des Schutzniveaus. Zusätzlich wurde das Funktionieren der vereinfachten Verfahren (Rahmenformulierungen, Biozid-Produkte mit niedrigem Risikopotential und „bestimmte Wirkstoffe“) untersucht und die von diversen Interessengruppen vorgeschlagenen Änderungen zur Richtlinie mit berücksichtigt. Als Haupt-Informationsquelle wurde eine Umfrage bei den beteiligten Kreisen mittels angepasster Fragebögen durchgeführt. Ungefähr 280 Interessenvertreter von den zuständigen Behörden, der Industrie, Anwendern von Biozid-Produkten und Nicht-Regierungsorganisationen reichten Antworten zu den Fragebögen ein und/oder nahmen an Fallstudien teil. Als weitere Informationsquellen wurden statistische Daten der EU, nationale Biozid-Produkte-Register und EU CIRCA-Dokumente ausgewertet und Literatur- und Internetrecherchen durchgeführt. In vier Fallstudien wurden ausgewählte Fragestellungen vertieft bearbeitet, darunter die Gründe für den Wegfall von Wirkstoffen und die daraus folgenden Auswirkungen, die Schwierigkeiten bei der Harmonisierung der Arbeit der zuständigen Behörden und Meinungen/Verbesserungsvorschläge zu den vereinfachten Verfahren. Mögliche Änderungen zur Richtlinie oder Verbesserungsvorschläge wurden identifiziert, darunter die Verringerung der Datenanforderungen, Rahmenformulierungen, Änderungen in der Zulassung von Biozid-Produkten und deren gegenseitige Anerkennung. Die Studie zeigt die Notwendigkeit von - und mögliche Optionen für - Änderungen zur BPR auf, um die beobachteten unerwünschten Auswirkungen der Richtlinie abzumildern. Insbesondere den Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl nicht verteidigter Wirkstoffe, durch Modifikation der Datenanforderungen und Erleichterung der Produktzulassung, kommt eine Schlüsselstellung zu. Weiterhin wird eine verbesserte Harmonisierung des Verfahrens und der Interpretation der Datenanforderungen als notwendig erachtet, um unfaire Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden und das Ziel eines harmonisierten Marktes zu erreichen.

Weitere Informationen:

Der Abschlussbericht der Studie wurde auf der Website der Kommission veröffentlicht und kann Öffnet externen Link in neuem Fensterhier herunter geladen werden.

Ansprechpartner:

Dr. Stefan Gartiser
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Tel: +49-(0)761-45512-24

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Wasser und Abwasser

01.01.2007

Studie zu den Auswirkungen der Durchführung Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, Laufzeit 09/2006 - 09/2007

Auftraggeber:

Öffnet externen Link in neuem FensterEuropäische Kommission, DG Environment

Durchführung:

Hydrotox GmbH, Stefan Gartiser (Projektleitung)

Ökopol GmbH, Hamburg, Antonia Reihlen

Risk & Policy Analysts Ltd., Loddon, UK, Jan Vernon

Projektlaufzeit:

September 2006 - September 2007

Zusammenfassung:

Die EU Biozid-Produkte-Richtlinie (98/8/EG) (BPR) sieht vor, dass die EU Kommission sieben Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2000 einen Bericht zum Vollzug der Richtlinie und dem Funktionieren der so genannten „vereinfachten Verfahren“ sowie mögliche Änderungen und Verbesserungen der Richtlinie entwerfen soll. Ziel der Studie war eine Analyse der Auswirkungen der BPR aus Sicht der wichtigsten Interessengruppen. Die Analyse umfasste die aus dem Wegfall von Wirkstoffen aus dem Überprüfungsprogramm resultierenden positiven und negativen Auswirkungen auf den Markt sowie die möglichen Konsequenzen hinsichtlich der Kontrolle von Schadorganismen und des Schutzniveaus. Zusätzlich wurde das Funktionieren der vereinfachten Verfahren (Rahmenformulierungen, Biozid-Produkte mit niedrigem Risikopotential und „bestimmte Wirkstoffe“) untersucht und die von diversen Interessengruppen vorgeschlagenen Änderungen zur Richtlinie mit berücksichtigt. Als Haupt-Informationsquelle wurde eine Umfrage bei den beteiligten Kreisen mittels angepasster Fragebögen durchgeführt. Ungefähr 280 Interessenvertreter von den zuständigen Behörden, der Industrie, Anwendern von Biozid-Produkten und Nicht-Regierungsorganisationen reichten Antworten zu den Fragebögen ein und/oder nahmen an Fallstudien teil. Als weitere Informationsquellen wurden statistische Daten der EU, nationale Biozid-Produkte-Register und EU CIRCA-Dokumente ausgewertet und Literatur- und Internetrecherchen durchgeführt. In vier Fallstudien wurden ausgewählte Fragestellungen vertieft bearbeitet, darunter die Gründe für den Wegfall von Wirkstoffen und die daraus folgenden Auswirkungen, die Schwierigkeiten bei der Harmonisierung der Arbeit der zuständigen Behörden und Meinungen/Verbesserungsvorschläge zu den vereinfachten Verfahren. Mögliche Änderungen zur Richtlinie oder Verbesserungsvorschläge wurden identifiziert, darunter die Verringerung der Datenanforderungen, Rahmenformulierungen, Änderungen in der Zulassung von Biozid-Produkten und deren gegenseitige Anerkennung. Die Studie zeigt die Notwendigkeit von - und mögliche Optionen für - Änderungen zur BPR auf, um die beobachteten unerwünschten Auswirkungen der Richtlinie abzumildern. Insbesondere den Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl nicht verteidigter Wirkstoffe, durch Modifikation der Datenanforderungen und Erleichterung der Produktzulassung, kommt eine Schlüsselstellung zu. Weiterhin wird eine verbesserte Harmonisierung des Verfahrens und der Interpretation der Datenanforderungen als notwendig erachtet, um unfaire Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden und das Ziel eines harmonisierten Marktes zu erreichen.

Weitere Informationen:

Der Abschlussbericht der Studie wurde auf der Website der Kommission veröffentlicht und kann Öffnet externen Link in neuem Fensterhier herunter geladen werden.

Ansprechpartner:

Dr. Stefan Gartiser
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailGartiser(at)hydrotox.de
Tel: +49-(0)761-45512-24

Umweltzeichenvergabe

01.01.2007

Studie zu den Auswirkungen der Durchführung Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, Laufzeit 09/2006 - 09/2007

Auftraggeber:

Öffnet externen Link in neuem FensterEuropäische Kommission, DG Environment

Durchführung:

Hydrotox GmbH, Stefan Gartiser (Projektleitung)

Ökopol GmbH, Hamburg, Antonia Reihlen

Risk & Policy Analysts Ltd., Loddon, UK, Jan Vernon

Projektlaufzeit:

September 2006 - September 2007

Zusammenfassung:

Die EU Biozid-Produkte-Richtlinie (98/8/EG) (BPR) sieht vor, dass die EU Kommission sieben Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2000 einen Bericht zum Vollzug der Richtlinie und dem Funktionieren der so genannten „vereinfachten Verfahren“ sowie mögliche Änderungen und Verbesserungen der Richtlinie entwerfen soll. Ziel der Studie war eine Analyse der Auswirkungen der BPR aus Sicht der wichtigsten Interessengruppen. Die Analyse umfasste die aus dem Wegfall von Wirkstoffen aus dem Überprüfungsprogramm resultierenden positiven und negativen Auswirkungen auf den Markt sowie die möglichen Konsequenzen hinsichtlich der Kontrolle von Schadorganismen und des Schutzniveaus. Zusätzlich wurde das Funktionieren der vereinfachten Verfahren (Rahmenformulierungen, Biozid-Produkte mit niedrigem Risikopotential und „bestimmte Wirkstoffe“) untersucht und die von diversen Interessengruppen vorgeschlagenen Änderungen zur Richtlinie mit berücksichtigt. Als Haupt-Informationsquelle wurde eine Umfrage bei den beteiligten Kreisen mittels angepasster Fragebögen durchgeführt. Ungefähr 280 Interessenvertreter von den zuständigen Behörden, der Industrie, Anwendern von Biozid-Produkten und Nicht-Regierungsorganisationen reichten Antworten zu den Fragebögen ein und/oder nahmen an Fallstudien teil. Als weitere Informationsquellen wurden statistische Daten der EU, nationale Biozid-Produkte-Register und EU CIRCA-Dokumente ausgewertet und Literatur- und Internetrecherchen durchgeführt. In vier Fallstudien wurden ausgewählte Fragestellungen vertieft bearbeitet, darunter die Gründe für den Wegfall von Wirkstoffen und die daraus folgenden Auswirkungen, die Schwierigkeiten bei der Harmonisierung der Arbeit der zuständigen Behörden und Meinungen/Verbesserungsvorschläge zu den vereinfachten Verfahren. Mögliche Änderungen zur Richtlinie oder Verbesserungsvorschläge wurden identifiziert, darunter die Verringerung der Datenanforderungen, Rahmenformulierungen, Änderungen in der Zulassung von Biozid-Produkten und deren gegenseitige Anerkennung. Die Studie zeigt die Notwendigkeit von - und mögliche Optionen für - Änderungen zur BPR auf, um die beobachteten unerwünschten Auswirkungen der Richtlinie abzumildern. Insbesondere den Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl nicht verteidigter Wirkstoffe, durch Modifikation der Datenanforderungen und Erleichterung der Produktzulassung, kommt eine Schlüsselstellung zu. Weiterhin wird eine verbesserte Harmonisierung des Verfahrens und der Interpretation der Datenanforderungen als notwendig erachtet, um unfaire Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden und das Ziel eines harmonisierten Marktes zu erreichen.

Weitere Informationen:

Der Abschlussbericht der Studie wurde auf der Website der Kommission veröffentlicht und kann Öffnet externen Link in neuem Fensterhier herunter geladen werden.

Ansprechpartner:

Dr. Stefan Gartiser
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Tel: +49-(0)761-45512-24

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