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Abgeschlossene Forschungsprojekte

Bauprodukte

Arzneimittel, Nanomaterialien, Umweltschadstoffe

01.01.2005

Ordnungsgemäße Verwendung und gute fachliche Praxis für Biozidanwender

BAuA, F1929, 05/2004 - 02/2005

Auftraggeber:

Öffnet externen Link in neuem FensterBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (F 1929)

Durchführung:

Hydrotox GmbH, Stefan Gartiser (Projektleitung)

Ökopol GmbH, Hamburg, Antonia Reihlen

FoBiG GmbH, Freiburg, Dr. Klaus Schneider

Projektlaufzeit:

Mai 2004 – Februar 2005

Projektbeschreibung

Am 28. Juni 2002 trat das deutsche Biozid-Gesetz in Kraft, das die Umsetzung der Biozid-Richtlinie 98/8/EG in das Chemikaliengesetz (ChemG) regelt. Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung eines Biozid-Produktes an bestimmte Auflagen und Bedingungen knüpfen und somit Nebenbestimmungen zum sicheren Umgang festlegen (vergl. § 12 b, Abs. 2 ff ChemG). Diese sollen auch dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.

Zudem schreibt § 15f der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor, dass Biozid-Produkte ordnungsgemäß und nach guter fachlicher Praxis verwendet werden müssen. Hierunter gehört insbesondere, dass

1. das Biozid-Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck unter Berücksichtigung der Anwendungsbedingungen geeignet ist und in geeigneter Weise ausgebracht wird,

2. die Verwendung gemäß den in der Zulassung des jeweiligen Biozid-Produkts festgelegten Bedingungen und gemäß seiner Kennzeichnung erfolgt und

3. der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen einschließlich ihrer möglichen Kombinationen auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wird.

Konkrete Handlungsempfehlungen hierzu fehlen jedoch bisher.

Das Projekt soll dazu dienen, Nebenbestimmungen zum sicheren Umgang von Biozid-Produkten näher zu definieren. Als Ergebnis sollen allgemein anwendbare Anleitungen für den sicheren Umgang mit Biozid-Produkten, spezifiziert nach den Verwendungskategorien 'privat' oder 'gewerblich', vorgeschlagen werden. Diese können als Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid oder als Hinweise für die Anwender formuliert werden.

Grundlage der Projektbearbeitung ist die Erstellung von „Kurzexpertisen“ zu den Produktarten 1 bis 14, 16, 18 bis 22 des Anhangs V der Richtlinie 98/8/EG. Hierzu werden die gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Berufsgenossenschaften, Verbände und weiterer Organisationen systematisch in Hinblick auf die sachgemäße Anwendung, geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen, die Gerätezulassung, die Ausbildung und das vorhandene, den „Stand der Technik“ beschreibende Regelwerk zusammengetragen und ausgewertet. Darauf aufbauend werden einige Produktarten vertiefend in Hinblick auf die gute fachliche Praxis bearbeitet.

Ansprechpartner

Dr. Stefan Gartiser
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailGartiser(at)hydrotox.de
Tel: +49-(0)761-45512-24

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Biozide

01.01.2005

Ordnungsgemäße Verwendung und gute fachliche Praxis für Biozidanwender

BAuA, F1929, 05/2004 - 02/2005

Auftraggeber:

Öffnet externen Link in neuem FensterBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (F 1929)

Durchführung:

Hydrotox GmbH, Stefan Gartiser (Projektleitung)

Ökopol GmbH, Hamburg, Antonia Reihlen

FoBiG GmbH, Freiburg, Dr. Klaus Schneider

Projektlaufzeit:

Mai 2004 – Februar 2005

Projektbeschreibung

Am 28. Juni 2002 trat das deutsche Biozid-Gesetz in Kraft, das die Umsetzung der Biozid-Richtlinie 98/8/EG in das Chemikaliengesetz (ChemG) regelt. Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung eines Biozid-Produktes an bestimmte Auflagen und Bedingungen knüpfen und somit Nebenbestimmungen zum sicheren Umgang festlegen (vergl. § 12 b, Abs. 2 ff ChemG). Diese sollen auch dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.

Zudem schreibt § 15f der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor, dass Biozid-Produkte ordnungsgemäß und nach guter fachlicher Praxis verwendet werden müssen. Hierunter gehört insbesondere, dass

1. das Biozid-Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck unter Berücksichtigung der Anwendungsbedingungen geeignet ist und in geeigneter Weise ausgebracht wird,

2. die Verwendung gemäß den in der Zulassung des jeweiligen Biozid-Produkts festgelegten Bedingungen und gemäß seiner Kennzeichnung erfolgt und

3. der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen einschließlich ihrer möglichen Kombinationen auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wird.

Konkrete Handlungsempfehlungen hierzu fehlen jedoch bisher.

Das Projekt soll dazu dienen, Nebenbestimmungen zum sicheren Umgang von Biozid-Produkten näher zu definieren. Als Ergebnis sollen allgemein anwendbare Anleitungen für den sicheren Umgang mit Biozid-Produkten, spezifiziert nach den Verwendungskategorien 'privat' oder 'gewerblich', vorgeschlagen werden. Diese können als Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid oder als Hinweise für die Anwender formuliert werden.

Grundlage der Projektbearbeitung ist die Erstellung von „Kurzexpertisen“ zu den Produktarten 1 bis 14, 16, 18 bis 22 des Anhangs V der Richtlinie 98/8/EG. Hierzu werden die gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Berufsgenossenschaften, Verbände und weiterer Organisationen systematisch in Hinblick auf die sachgemäße Anwendung, geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen, die Gerätezulassung, die Ausbildung und das vorhandene, den „Stand der Technik“ beschreibende Regelwerk zusammengetragen und ausgewertet. Darauf aufbauend werden einige Produktarten vertiefend in Hinblick auf die gute fachliche Praxis bearbeitet.

Ansprechpartner

Dr. Stefan Gartiser
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailGartiser(at)hydrotox.de
Tel: +49-(0)761-45512-24

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Wasser und Abwasser

01.01.2005

Ordnungsgemäße Verwendung und gute fachliche Praxis für Biozidanwender

BAuA, F1929, 05/2004 - 02/2005

Auftraggeber:

Öffnet externen Link in neuem FensterBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (F 1929)

Durchführung:

Hydrotox GmbH, Stefan Gartiser (Projektleitung)

Ökopol GmbH, Hamburg, Antonia Reihlen

FoBiG GmbH, Freiburg, Dr. Klaus Schneider

Projektlaufzeit:

Mai 2004 – Februar 2005

Projektbeschreibung

Am 28. Juni 2002 trat das deutsche Biozid-Gesetz in Kraft, das die Umsetzung der Biozid-Richtlinie 98/8/EG in das Chemikaliengesetz (ChemG) regelt. Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung eines Biozid-Produktes an bestimmte Auflagen und Bedingungen knüpfen und somit Nebenbestimmungen zum sicheren Umgang festlegen (vergl. § 12 b, Abs. 2 ff ChemG). Diese sollen auch dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.

Zudem schreibt § 15f der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor, dass Biozid-Produkte ordnungsgemäß und nach guter fachlicher Praxis verwendet werden müssen. Hierunter gehört insbesondere, dass

1. das Biozid-Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck unter Berücksichtigung der Anwendungsbedingungen geeignet ist und in geeigneter Weise ausgebracht wird,

2. die Verwendung gemäß den in der Zulassung des jeweiligen Biozid-Produkts festgelegten Bedingungen und gemäß seiner Kennzeichnung erfolgt und

3. der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen einschließlich ihrer möglichen Kombinationen auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wird.

Konkrete Handlungsempfehlungen hierzu fehlen jedoch bisher.

Das Projekt soll dazu dienen, Nebenbestimmungen zum sicheren Umgang von Biozid-Produkten näher zu definieren. Als Ergebnis sollen allgemein anwendbare Anleitungen für den sicheren Umgang mit Biozid-Produkten, spezifiziert nach den Verwendungskategorien 'privat' oder 'gewerblich', vorgeschlagen werden. Diese können als Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid oder als Hinweise für die Anwender formuliert werden.

Grundlage der Projektbearbeitung ist die Erstellung von „Kurzexpertisen“ zu den Produktarten 1 bis 14, 16, 18 bis 22 des Anhangs V der Richtlinie 98/8/EG. Hierzu werden die gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Berufsgenossenschaften, Verbände und weiterer Organisationen systematisch in Hinblick auf die sachgemäße Anwendung, geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen, die Gerätezulassung, die Ausbildung und das vorhandene, den „Stand der Technik“ beschreibende Regelwerk zusammengetragen und ausgewertet. Darauf aufbauend werden einige Produktarten vertiefend in Hinblick auf die gute fachliche Praxis bearbeitet.

Ansprechpartner

Dr. Stefan Gartiser
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailGartiser(at)hydrotox.de
Tel: +49-(0)761-45512-24

Umweltzeichenvergabe

01.01.2005

Ordnungsgemäße Verwendung und gute fachliche Praxis für Biozidanwender

BAuA, F1929, 05/2004 - 02/2005

Auftraggeber:

Öffnet externen Link in neuem FensterBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (F 1929)

Durchführung:

Hydrotox GmbH, Stefan Gartiser (Projektleitung)

Ökopol GmbH, Hamburg, Antonia Reihlen

FoBiG GmbH, Freiburg, Dr. Klaus Schneider

Projektlaufzeit:

Mai 2004 – Februar 2005

Projektbeschreibung

Am 28. Juni 2002 trat das deutsche Biozid-Gesetz in Kraft, das die Umsetzung der Biozid-Richtlinie 98/8/EG in das Chemikaliengesetz (ChemG) regelt. Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung eines Biozid-Produktes an bestimmte Auflagen und Bedingungen knüpfen und somit Nebenbestimmungen zum sicheren Umgang festlegen (vergl. § 12 b, Abs. 2 ff ChemG). Diese sollen auch dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.

Zudem schreibt § 15f der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor, dass Biozid-Produkte ordnungsgemäß und nach guter fachlicher Praxis verwendet werden müssen. Hierunter gehört insbesondere, dass

1. das Biozid-Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck unter Berücksichtigung der Anwendungsbedingungen geeignet ist und in geeigneter Weise ausgebracht wird,

2. die Verwendung gemäß den in der Zulassung des jeweiligen Biozid-Produkts festgelegten Bedingungen und gemäß seiner Kennzeichnung erfolgt und

3. der Einsatz von Biozid-Produkten durch eine sachgerechte Berücksichtigung physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger Alternativen einschließlich ihrer möglichen Kombinationen auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wird.

Konkrete Handlungsempfehlungen hierzu fehlen jedoch bisher.

Das Projekt soll dazu dienen, Nebenbestimmungen zum sicheren Umgang von Biozid-Produkten näher zu definieren. Als Ergebnis sollen allgemein anwendbare Anleitungen für den sicheren Umgang mit Biozid-Produkten, spezifiziert nach den Verwendungskategorien 'privat' oder 'gewerblich', vorgeschlagen werden. Diese können als Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid oder als Hinweise für die Anwender formuliert werden.

Grundlage der Projektbearbeitung ist die Erstellung von „Kurzexpertisen“ zu den Produktarten 1 bis 14, 16, 18 bis 22 des Anhangs V der Richtlinie 98/8/EG. Hierzu werden die gesetzlichen Grundlagen und Informationen der Berufsgenossenschaften, Verbände und weiterer Organisationen systematisch in Hinblick auf die sachgemäße Anwendung, geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen, die Gerätezulassung, die Ausbildung und das vorhandene, den „Stand der Technik“ beschreibende Regelwerk zusammengetragen und ausgewertet. Darauf aufbauend werden einige Produktarten vertiefend in Hinblick auf die gute fachliche Praxis bearbeitet.

Ansprechpartner

Dr. Stefan Gartiser
Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailGartiser(at)hydrotox.de
Tel: +49-(0)761-45512-24

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