Fischtest (akute Toxizität)

OECD 203, Verordnung (EG) Nr. 440/2008 C.1, DIN EN ISO 7346-1, DIN EN ISO 7346, Ospar PARCOM Protokoll mit marinen Arten

A) Einzelsubstanztestung

Prinzip

Erfassung der akuten Toxizität einer Testsubstanz auf Fische nach 96 h.

Kurzbeschreibung

Die Testfische werden in einer Verdünnungsreihe der zu untersuchenden Prüfsubstanz für einen Zeitraum von 96 h ausgesetzt. Nach 24, 48 und 72 h werden die Mortalitäten erfasst. Als Ergebnis wird die sogenannte LC50 (letale Konzentration für 50% der Testfische) aus der Dosis-Wirkungsbeziehung errechnet. Zusätzlich werden aus den Versuchsdaten die LC0, die höchste Konzentration bei der alle Fische überleben, und die LC100, die niedrigste Konzentration bei der alle Fische sterben, angegeben.

Testsysteme

Nach OECD 203 bzw. EG 440/2008 C.1 können verschiedene Testfische eingesetzt werden: Brachydanio rerio (Zebrabärbling), Pimephales promalas (Elritze), Cyprinus carpio (Karpfen), Poecilia reticulata (Guppy), Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch), Oncorhynchus mykiss bzw. Salmo gairdneri (Regenbogenforelle).  Für bestimmte Substanzen, die in die marine Umwelt gelangen können (z.B. Ölfeldchemikalien) sieht sowohl OSPAR als auch die Europäische Union ein Risk Assessment auf Basis mariner Tests vor. Nach den "OSPAR PARCOM Protocols on Methods for the Testing of Chemicals used in the Offshore Oil Industry" werden als marine Testfische der Steinbutt (Scophthalmus maximus) oder der Edelsteinkärpfling (Cyprinodon variegatus) eingesetzt.

Testsubstanzeigenschaften

Je nach Substanzeigenschaft wird das Testverfahren angepasst: Statisches Verfahren mit einmaliger Zugabe der Prüfsubstanz für wasserlösliche Testsubstanzen bzw. semistatisches Verfahren mit Erneuerung der Testlösung nach 24, 48 und 72 h für schwer wasserlösliche Testsubstanzen.

Aus Tierschutzgründen ist die Anzahl der Testfische auf das Minimum zu beschränken. Nach der von Hutschinson vorgeschlagenen  Prüfstrategie (OECD Guidance Nr. 126) wird zunächst ein Limit-Test mit der niedrigsten, im Algen- oder Daphnientest ermittelten, Effektkonzentration (EC50) durchgeführt. Nur wenn dabei toxische Effekte festzustellen sind, ist ein vollständiger Test zur Ermittlung des EC50 anzuschließen. Wenn keine Algen- oder Daphnientoxizitätsdaten vorliegen, kann zunächst ein "Limit-Test" bei 100 mg/L Testkonzentration durchgeführt werden.

B) Abwasseruntersuchung

Im Abwasserbereich wurde der Test auf Fischtoxizität (DIN 38412-31) im Zuge der Änderung der Abwasserverordnung vom 17. Juni 2004 durch den Öffnet internen Link im aktuellen FensterFischeitest ersetzt. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen bei spezifischen Fragestellungen kann hier noch der Fischtest mit Goldorfen (Leuciscus idus) durchgeführt werden.