CO2-Entwicklungstest (Sturm-Test)        

OECD 301 B, Verordnung (EG) Nr. 440/2008, C.4-C und DIN EN ISO 9439, ISO 14852 sowie ASTM D5864-11

Prinzip

Erfassung der biologischen Abbaubarkeit über die CO2-Entwicklung.

Kurzbeschreibung

Der Prüfgegenstand wird als einzige Kohlenstoffquelle in einem mineralischen Medium zusammen mit Belebtschlamm (30 mg/L TS) einer kommunalen Kläranlage über 28 Tage mit kohlendioxidfreier Luft belüftet. Der Abbau wird durch die Bestimmung des erzeugten Kohlendioxids verfolgt, das in Natronlauge gebunden und als anorganischer Kohlenstoff bestimmt wird. Der Grad des biologischen Abbaus in % errechnet sich über die Menge des aus der Prüfsubstanz freigesetzten Kohlendioxids (nach Berücksichtigung des Inokulum-Blindwerts) im Verhältnis zur theoretischen CO2-Entwicklung (ThCO2). Der Grad des biologischen Abbaus lässt sich auch aus der ergänzenden DOC-Analyse errechnen, die zu Beginn und am Ende der Inkubation vorgenommen wird.

Kriterium

Ein Abbaugrad von > 60% TOC innerhalb von 28 Tagen und innerhalb von 10 Tagen nachdem ein Abbau von 10% bestimmt wurde, gilt als Kriterium für die Einstufung einer Prüfsubstanz als "biologisch leicht abbaubar".

Substanzeigenschaften

Der Modifizierte CO2-Entwicklungs-Test ist sowohl für wasserlösliche als auch für wasserunlösliche, nicht flüchtige Substanzen geeignet.