Modified MITI (II) Test

OECD 302 C

Prinzip

Die inhärente biologische Abbaubarkeit wird über die Bestimmung des Sauerstoffverbrauchs erfasst. Es handelt sich um den einzigen OECD genormten Test, der die inhärente Abbaubarkeit anhand der Mineralisierung bestimmt und somit auch für nicht wasserlösliche Stoffe geeignet ist. Als Alternative bietet sich auch der Zahn-Wellens Kombinationstest mit zusätzlicher Erfassung des CO2 als Endpunkt der Mineralisierung an.

Kurzbeschreibung

Der Prüfgegenstand (30 mg/L) wird als einzige Kohlenstoffquelle in einem mineralischen Medium mit Belebtschlamm (100 mg/L TS) einer kommunalen Kläranlage in einer geschlossenen Flasche über 14 bis 28 Tage inkubiert.

Das entstandene Kohlendioxid wird in Natriumhydroxid absorbiert. Der Sauerstoffverbrauch wird aus der Änderung des Drucks im Testgefäß bestimmt. Der biologische Abbau errechnet sich aus dem Verhältnis des beim Abbau der Prüfsubstanz aufgenommenen Sauerstoffs (korrigiert um den Blindwert des Inokulums) zum theoretischen Sauerstoffbedarf (ThSB).

Als Referenz wird Diethylenglycol, eine bekanntermaßen inhärent abbaubare organische Substanz, in einer parallelen Serie mitgetestet. Am Ende des Tests wird der verbliebene gelöste organische Kohlenstoff (DOC) in den Flaschen bestimmt. Optional können auch substanzspezifische Analysen des Prüfgegenstandes und dessen Transformnationsprodukte durchgeführt werden.

Hinweise:

Abweichend von der OECD 302 C Richtlinie wird Belebtschlamm aus einer kommunalen Kläranlage als Inokulum und als mineralisches Medium das Medium nach OECD 302 B verwendet.

In der Originalvorschrift OECD 302 C wird ein aus mindestens 10 verschiedenen Quellen stammendes Mischinokulum beschrieben, das im Labor mit einem synthetischen Abwasser über ein bis fünf Monate weitergezüchtet wird, bis sich ein künstlicher Belebtschlamm entwickelt hat. Mehrere Publikationen wiesen darauf hin, dass das resultierende Inokulum hoch artifiziell ist und eine geringe mikrobielle Potenz aufweist.

Während es für den MITI (I)-TEST zur Bestimmung der leichten biologischen Abbaubarkeit über die Verordnung (EG) Nr. 440/2008, C.4-F ein Pendant für Untersuchungen unter REACH gibt, wurde der inhärenten MITI(II) Test bislang nicht in die REACH Prüfmethodenverordnung integriert.

Kriterium

Ein Abbaugrad von > 70 % des ThSB innerhalb von 28 Tagen wird als Nachweis der inhärenten biologischen Abbaubarkeit gewertet,

Substanzeigenschaften

Der MITI (II) Test eignet sich für die Bewertung der inhärenten Abbaubarkeit wasserlöslicher, semi-flüchtiger und schwerlöslicher Substanzen.